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Private Krankenversicherung für Angestellte
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Die Versicherungspflichtgrenze ist wie in allen Vorjahren das letzte Mal 2021 erhöht worden. Sie stieg in 2021 um 1.800€ im Vergleich zu 2020 und wurde somit von 62.550 Euro auf 64.350 Euro pro Jahr angehoben.
Damit muss ein Arbeitnehmer, der in die private Krankenversicherung wechseln möchte, nun mit 5.362,50 Euro monatlich, 150 Euro mehr verdienen als noch 2020. Problematisch wird der Anstieg der Versicherungspflichtgrenze, auch Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) genannt, im kommenden Jahr für diejenigen Arbeitnehmer, die derzeit nur ein Einkommen knapp über diesen aktuellen Grenzwert erhalten. Bekommen sie in 2020 keine Gehaltserhöhung, um über die neue Versicherungspflichtgrenze zu gelangen, fallen sie zurück in die gesetzliche Krankenversicherung. Erst ab diesem Einkommen haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, sich privat zu versichern. Wer weniger verdient, ist versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenkasse - das heißt, er muss zwangsweise dort versichert bleiben. Davon gibt es nur wenige Ausnahmen (s.u.). Der Zugang zur Privaten Krankenversicherung wird damit erneut per Rechtsverordnung weiter eingeschränkt.